Vorsicht, sonst kommt der Pleitegeier - Für jeden Gründer die richtige Rechtsform

Mut zur Selbstständigkeit: Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung

Die Geschäftsidee steht, jetzt kommt die Bürokratie: GmbH, OHG, KG oder eingetragener Kaufmann? Selbstständige sollten sorgsam prüfen, welche Rechtsform sie ihrem Betrieb geben.


Als Anton Schlecker vor drei Jahren sein Unternehmen verlor, da verlor er alles - seine Immobilien, seine Luxus-Autos, selbst die Bilder an den Wänden. "Nichts mehr da", sagte seine Tochter Meike, zehn Tage nachdem die größte Drogeriekette Deutschlands Insolvenz angemeldet hatte. Tausende Menschen verloren ihre Jobs. Und es blieb die Frage: Wie kann ein Milliardenvermögen auf null schrumpfen?

Es lag an der Unternehmensform, die der Patriarch gewählt hatte: "Eingetragener Kaufmann (e.K.)". Eine Rechtsform, die in Deutschland sehr beliebt ist. Wer im Handelsregister als Kaufmann eingetragen ist, kann als Inhaber allein entscheiden und muss keine Zahlen offenlegen. Der Nachteil: Nach der Pleite haftet man mit seinem kompletten Privatvermögen.
Hätte Schlecker seine Firma beizeiten in eine "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (GmbH) umgewandelt, wäre ihm das finanzielle Fiasko erspart geblieben. Dann wären nur die Firmenwerte unter den Hammer gekommen - etwa die Möbel in den Filialen, die Lagerbestände und was sonst noch an Betriebsvermögen da war.

Welche der 14 Rechtsformen hätten's denn gern?

14 verschiedene Rechtsformen gibt es in Deutschland, plus Mischformen. Sie legen unter anderem fest, wie hoch ein Betrieb besteuert wird, ob Gründungskapital vorhanden sein muss und wer im Fall einer Pleite haftet. Deshalb sollte sich jeder, der sich selbstständig machen will, gut überlegen, welchen rechtlichen Rahmen er seiner Firma gibt.
Eine Frage, die vor allem für zukünftige Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Heilpädagogen, Autoren, Künstler, Steuer- und Unternehmensberater immer wichtiger wird: Noch nie arbeiteten so viele Selbstständige in freien Berufen. Anfang 2014 waren es laut Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg fast 1,27 Millionen Menschen - fast doppelt so viel wie noch im Jahr 1999 (siehe Statistik). Und es werden immer mehr. "Weil die Arbeitsbedingungen so schlecht sind, machen sich besonders in Heilberufen immer mehr Menschen selbstständig", sagt Kerstin Eggert vom IFB.

Vertrauen gegen Insolvenzrisiko

Doch was ist für welche Firma wann die richtige Rechtsform? Bei der Entscheidung helfen Anwälte für Gesellschaftsrecht oder Steuerberater, wie der Stuttgarter Jörg Stockum. Er rät: "Für Gründer, deren Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen, sind Einzelfirmen oder Personengesellschaften interessant." Vorteil: Ein Verlustausgleich ist möglich, es gibt Steuervergünstigungen. Nachteil: Das Gesetz sieht keine Haftungsbegrenzung vor.
Auch Cevdet Günel hilft jungen Unternehmern beim Start. Der Berliner Wirtschaftsingenieur rät: "Wächst das Geschäft, sollten Unternehmer eine haftungsbeschränkte Rechtsform wählen." Haftungsbeschränkt sind Kapital- und Aktiengesellschaften. Kaufleute entscheiden sich gern für eine Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG). Auch sie hat Vor- und Nachteile: Sorgt in der Branche für mehr Vertrauen, kann aber im Ernstfall zu einer Privatinsolvenz führen.
Zwei Drittel aller Betriebe sind Einzelunternehmer, weil diese Rechtsform viele Vorteile bietet: Freiberufler im Sinne des Einkommensteuergesetzes können beim Finanzamt über die Gewinn- und Verlustrechnung viele laufende Betriebskosten absetzen: Lohnzahlungen, Reparaturen, betriebliche Versicherungen, Beiträge zu Berufsgenossenschaften oder -verbänden, Kosten für Fortbildung und Fachliteratur sowie beispielsweise die Umsatzsteuer. Dafür haftet der Unternehmer bei einer Pleite mit seinem gesamten Vermögen - geschäftlich wie auch privat.
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Quelle: Isabell Prophet, Spiegel.de, http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/gmbh-ohg-kg-rechtsformen-fuer-firmengruender-a-1021604.html, Online-Artikel

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