Neue Eckpunkte zur Gründungs- und Mittelstandsberatung

Das BMWi hat Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung vorgelegt. Damit werden die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründerinnen, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen unterstützen, zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. So erhalten diese einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Gerade für Menschen, die sich selbständig machen, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell. Professionelle Beratung unterstützt dabei, die Erfolgschancen von Gründungen wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern.
Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 stehen für das kommende Jahr 16 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien der künftigen Förderung werden im Herbst veröffentlicht und zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die neue Förderung ersetzt die bisherige "Förderung unternehmerischen Know-hows" sowie die Programme "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch". Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
● Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes
● spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen:
– neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland):
maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
– bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung):
maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig),
60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
– Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch):
Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
Fördersatz: 90 Prozent bundesweit
● In-Kraft-Treten: ab 1. Januar 2016
● De-minimis-Beihilfe
● Umsetzung durch das BAFA als zentralem Ansprechpartner
● Online-Antragsverfahren
● Einbindung von Leitstellen in allen Förderbereichen zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung, u. a:
– Information und Öffentlichkeitsarbeit für Berater, Gründer/innen und Unternehmen über die Förderung
– Qualitätssicherung, Koordinierung und Schulungsangebote in Kooperation mit den Regionalpartnern
– Unterstützung des BAFA bei Antragsbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung
Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
● Regionalpartner als örtliche Anlaufstellen in Zusammenarbeit mit den Leitstellen:
– verpflichtend bei Beratung von Gründer/innen (= neu gegründete Unternehmen in den ersten zwei Jahren 
nach Gründung)
– fakultativ bei Beratung von (bestehenden) KMU
– verpflichtend für Beratungen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
● Schlankes Verwaltungsverfahren in zwei Stufen:
– nach Antragstellung erhält das KMU umgehend eine Mitteilung, dass die formalen Fördervoraussetzungen
erfüllt sind und mit der Beratung begonnen werden kann
– Zuwendungsbescheid (Bewilligung) und Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA nach erfolgter Beratung
und Prüfung des Beratungsberichts
● Sicherung der Beratungsqualität durch in den Richtlinien festgelegte formale Anforderungen an die Berater und Prüfung der Beratungsberichte

Wir haben diesen Sachverhalt in einer Infografik für Sie zusammengefasst:

s.m.a.r.t. Management Consulting GmbH - Restrukturierung der Beratungsförderungsprogramme BMWi
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Quelle: Internet-Artikel gem. Pressemitteilung vom 21.07.15, http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-
gruendungsberatung-mittelstandsberatung-2016,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf, abgerufen am 27.07.15

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